Kurze Anmerkung: Anlageberatung
Was ich heute wieder lesen durfte, finde ich ungeheuerlich:
Das Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW haben gestern eine neue Checkliste für die Anlageberatung veröffentlicht. Sie soll Anleger vor falschen Entscheidungen bewahren. (Leider läuft der Links ins Leere….)
Das Thema betrifft ja vor allem die Banken: Klarheit bei der Entscheidung und Entscheidungsfindung für eine korrekte Anlage.
Eine ernsthafte Frage: Welcher seriöse Anlageberater hat sowas denn nicht gemacht?
Entschuldigung, dass ich so “böse” hier schreibe, aber es kann nicht sein, dass sich jemand Anlageberater schimpft und den Kunden vorher nicht ordentlich beraten hat. Wer kann denn da Nachts noch in Ruhe schlafen?
Seit dem Beginn meiner Karriere 2004 habe ich entweder die Finger davon gelassen oder einen Fragebogen, ähnlich dem oben vorgestellten benutzt. Aufgrund der Tatsache, dass Berater für Falschberatungen haften, ist es ja unumgägnglich, oder?
Im Rahmen meiner Tätigkeit kann ich nur sagen: Bei mir werden die Kunden optimal beraten – nichts überflüssiges und nichts, was den Kunden nicht näher an seine Ziele und Wünsche bringt.
Ich hoffe, dass sich der Markt im Versicherungs- und Anlagebereich weiter derart entwickeln wird. Dann werden die unseriösen Berater “automatisch” entfernt und die übrigen bekommen dann keine Vermögensschadenhaftpflicht mehr und brauchen dann auch keine Kunden mehr zu beraten.
Fazit
Ich finde den Bogen zur Anlageentscheidung super. Die passende Gesetzesgrundlage zur Dokumentation von Anlageentscheidungen hinterher geschoben und schon sind wir ein Stückchen näher am Ziel der ordentlichen Finanzberatung.
Daraus ergibt sich auch, dass Anlageentscheidungen richtig und dokumentiert getroffen werden. Es gibt ja zum Beispiel den Fragebogen bzgl. des Wertpapierhandelsgesetzes. Da steht schon viel drin.