kurz informiert – Neues in 2009 – Teil 1
Donnerstag, den 22. Januar 2009Wie jedes Jahr, so ist die Bundesregierung sehr aktiv wenn es darum geht neue Gesetze zu erlassen, die dem Bürger oder dem Staat mehr Geld versprechen. Hier erhalten Sie eine kurze Übersicht, was sich 2009 für Sie und Ihr Geld ändert.
Die Abgeltungssteuer – 25% pauschal an den Staat
Das Aus der Investmentfonds? Nicht für jeden, aber bestimmt für viele Kleinanleger und Zielsparer. Ab diesem Jahr muss das depotführende Institut Ihrer Kapitalanlagen 25% Abegltungssteuer + Soli + Kirchensteuer direkt an den Staat abdrücken. Die Differenz zum persönlichen Steuersatz kann über die Einkommenssteuererklärung wieder reingeholt werden. Einziger Trost: Freistellungsaufträge sind 2009 bis 850€ für Singles noch drin. Mehr zu diesem Thema folgt in einem eigenen Artikel. Übrigens: Noch können Sie Ihre Schäfchen ins trockene bringen. Sprechen Sie mich an.
Finanzmarktkrise
Jeder hat davon gehört, aber wieviel spüren wir selbst davon? Die Nachrichten haben das Thema ja derart gepusht… Naja. Falls jemand einen krisensicheren Job sucht, der kann sich gerne bei mir melden.
Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Krankenkassen bekommen jetzt Geld aus dem Gesundheitsfonds. Deswegen zahlen alle 15,5% ihres Lohnes an die gestzliche Krankenkasse ihrer Wahl. Neu dafür sind die Wahltraife: 3 Jahre Bindung an die aktuelle Kasse, hohe Eigenleistungen und dafür eventuell Beiträge zurück? Jetzt lohnt sich mal wieder der Vergleich: Wo bekommt man die höchsten Beiträge zurück – ohne lange Vertragsbindung? Wie man bis zu 260€ Beiträge zurückbekommen kann, das erfahrt ihr in einem nächsten Artikel.
Die Arbeitslosenversicherung wurde günstiger. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und die Krankenversicherung (inkl. Versicherungspflichtgrenze) wurden erhöht. Ergebnis: Höhere Beiträge für die Kassen und mehr Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wichtig für freiwillig versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse:
Ihr habt erstmal kein Recht mehr auf Krankengeld!! (Solange die Klage noch nicht durch ist!)
Das bedeutet im Krankheitsfall (länger als 6 Wochen): KEIN EINKOMMEN.
Wie Ihr die Lücke wieder schließen könnt – sprecht mich an und/oder wartet auf den Artikel zu diesem Thema.